Die Mutter ist während der Ehe bereits seit längerer Zeit teilzeit arbeiten gegangen, hat ihre Arbeitszeit als die Ehe noch intakt war, ohne Absprache mit dem Ehemann sogar noch reduziert, war aber bereit, eine Vollzeitstelle in der Stadtverwaltung anzunehmen. Die Mutter arbeitet weiterhin teilzeit (sie arbeitet in ihrem gelernten Beruf als Verkäuferin, Wohnort ist eine große Stadt, es besteht also kein Problem, eine Vollzeitstelle zu finden), obwohl sie keine minderjährigen Kinder mehr zu betreuen hat. ... Meiner Meinung nach hat die Ehefrau keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt weil das minderjährige Kind beim Vater wohnt, sie aufgrund ihrer Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber eine gesteigerte Ewerbsobliegenheit hat, also Vollzeit arbeiten gehen muss und bei Vollzeitarbeit durch das Zusammenleben mit dem neuen Partner auch keine Bedürftigkeit vorliegt.