Mein Mann ist hier im Ausland verstorben, wo ich jetzt vorrübergehend auch wieder bin. Ich bin vom Anwalt nächster Angehöriger(mit denen ich über Kreuz bin) unter 6-Wo-Fristsetzung aufgefordert worden, Unterlagen und Aufstellungen zu übersenden. Ich weiß, dass das völlig ok ist, aber ich gehe davon aus, daß sich das Testament meines Mannes doch noch irgendwann anfinden wird und möchte daher, dass noch kein Erbschein beantragt wird, um einer möglichen „Rückabwicklungs-Arie“ vorzubeugen.