Mitarbeiter ohne Rücksprache und A1 in Ausland
vom 17.4.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
Wir sind stolz darauf, dass unsere Mitarbeiter arbeiten können, wann und wo sie wollen - unter Einhaltung der Aufzeichnungspflichten (Arbeitszeit) und rechtlichen Vorgaben zu Arbeit im Ausland allerdings. ... -Sollte der MA die berühmte 183-Tage-Regel reißen - haben wir dann als Arbeitgeber Risiken hierdurch, auch wenn wir den MA mehrfach und schon im Arbeitsvertrag zur Regeleinhaltung angewiesen haben und er seine EU-Auslandsaufenthalte offenbar bewusst vor uns geheim hält?