Lage: · Mietvertrag zwischen Hauptmieter 1 und Hauptmieter 2 mit damaligem Eigentümer · Zwischenzeitlich mehrere Wechsel der Hausverwaltungen + Eigentümerwechsel · Seit 2001 formloser Untermietvertrag zwischen Hauptmieter 1 und Untermieter · Hauptmieter 2 war in 2001 bereits ausgezogen, Anschrift unbekannt · Hauptmieter 1 in 2001 ausgezogen, keine Kündigung Mietvertrag erfolgt, Anschrift Hauptmieter 1 unbekannt · Mietzahlungen erfolgten in den ersten 5 Monaten an Hauptmieter 1 · Danach erfolgten Mietzahlungen durch Untermieter direkt an Hausverwaltungen, aber über Konto der Ehefrau des Untermieters · Untermieter und Ehefrau seit 2005 getrennt lebend, Mietzahlungen erfolgten weiterhin über Konto der Noch-Ehefrau (Verwendungszweck: Miete Hauptmieter 1 / Untermieter) · Mietminderung von 30 Prozent seit 3 Monaten Problem: Mangel: kaputte Therme, kein Warmwasser mehr, laut Auskunft Fachfirma: kompletter Austausch der Therme erforderlich Hausverwaltung reagiert nicht auf schriftliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung Fragen: Wie ist die rechtliche Lage des Untermieters? ... Welche rechtlichen Schritte kann der Untermieter zur Mängelbeseitigung unternehmen? ... Wäre eine Vollmacht von Hauptmieter 1 (ohne Unterschrift von Hauptmieter 2) ausreichend, um rechtliche Schritte zu unternehmen?