Sehr geehrte Fragestellerin,
in der Sache muss man zwischen einem Widerruf und einem Rücktritt unterscheiden.
Ein Recht zum Rücktritt hätten Sie etwa, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Hier liegt ein Sachmangel jedoch nicht vor.
Da Sie die Kette über das Internet bei einem Unternehmer gekauft haben, steht Ihnen jedoch ein Widerrufsrecht zu. Dieses haben Sie auch innerhalb der 14-tägigen Frist wirksam ausgeübt.
Das Widerrufsrecht ist hier auch nicht wirksam ausgeschlossen. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Widerrufsrecht liegt nicht vor. Eine anderslautende Regelung durch die Internetseite ist nicht wirksam.
Dass Sie Ihren Widerruf irrtümlich als Rücktritt bezeichnet haben steht diesem nicht entgegen. Sie haben klar zu erkennen gegeben, dass Sie an dem Kaufvertrag, so wie er geschlossen wurde, nicht festhalten wollen.
Die Erklärung kann somit als Widerruf ausgelegt werden. Sie könnten also die Kette zurücksenden und den Kaufpreis zurückverlangen.
Hierbei besteht natürlich die Gefahr, dass Sie Ihren Anspruch ggf. geltend machen müssen, ohne die Kaufsache noch zu besitzen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Sache Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Meine Kanzlei wird bundesweit für Sie tätig, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiser, LL.M, MLE
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Nicolas Reiser, LL.M., MLE
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511/1222458
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Nicolas-Reiser-__l102497.html
E-Mail:
Muss ich die Gegenstände zurückschicken, obwohl der Lieferant eine
Rückerstattung des Kaufpreises verweigert, oder kann ich mit dem Rücksenden warten bis die Angelegenheit geklärt ist?
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müssen die Ware unverzüglich aber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurücksenden.
Der Verkäufer muss Ihnen den von Ihnen gezahlten Kaufpreis binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs zurücküberweisen.
Sie müssen somit die Kaufsache in jedem Fall zurücksenden und können hiermit nicht warten, bis die Angelegenheit geklärt ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Sache weitere rechtliche Hilfe benötigen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt. Ich stehe Ihnen aber auch weiterhin gerne bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung. Meine Kanzlei ist auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiser LL.M, MLE
Rechtsanwalt