Versuch finanzieller Nötigung durch Ex-Ehemann
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Daher habe ich grundsätzlich weiterhin den Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 sowie den kinderbezogenen Familienzuschlag, denke ich. ... (Anmerkung dazu: mein Mann hat ein fast doppelt so hohes Bruttoeinkommen wie ich, zahlt aber m.E. nicht entsprechend Unterhalt): „Es geht nur darum, dass sie Dir den Betrag weiterreicht, den sie mehr bekommt aufgrund der Zuschläge. Diese Zahlung wäre dann kein Unterhalt, sondern zusätzlich zu dem Unterhalt zu zahlen.