Sehr geehrte damen und herren,ich habe im Juli einen üblichen zeitlich unbegrenzten mietvertrag für eine o.g.wohnung abgeschlossen.Einzug war august.Mitbenutzung von waschraum und trockenmöglichkeit im garten wurde vereinbart. es handelt sich um ein 2 familienhaus in dem im e.g. der vater der eigentümerin meiner wohnung wohnt. zu den problemen: ein anschließen der küchenspüle war wegen fehlender eckventile und nicht normgerechter abflußöffnung nicht möglich. meiner bitte um herstellung wurde entsprochen, mir jedoch in rechnung gestellt. bereits nach 2 wochen wohnzeit wurde ich und meine lebensgefährtin mit tochter ständig vom vater der vermieterin gemaßregelt.einige beispiele:beschwerde und körperlicher angriff gegen mich sowie gegen den freund meiner tochter wegen zu lautem schließen der türe,( Anzeige unsererseits läuft )abgestellte schuhe wurden gegen unsere wohnungstüre geworfen etc. die gartentüre wird verschlossen, so daß weder besucher noch post empfangen werden kann ohne daß man einen ca. 60 mtr. langen einfahrtsweg gehen muß, wäsche wird von der leine genommen..... etc. etc. ... Fragen: ist eine fristlose kündigung unsererseits bei diesen umständen möglich ?... muß sichergestellt sein, daß ein zugang zum haus möglich ist?