Notar Aufklärungspflichten
vom 23.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Das Bauprojekt besteht aus mehreren Häusern und einige Monate nach Vertragsunterzeichnung erfuhr ich von erheblichen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum der anderen Häuser (200.000+ Euro Schaden) und dass der Bauträger nicht in der Lage ist die Kosten der Schäden zu übernehmen (Konten des Bauträgers im Auftrag der WEG gepfändet aber leer). Meine Frage: hätte ich meinen Kaufpreis an den Bauträger überwiesen, hätte er für einen großen Teil des Schadens aufkommen können (kleiner Bauträger, wenige Bauprojekte/Verbindlichkeiten), da ich aber an private Drittpersonen überwies, bleibt der gesamte Schaden bei der WEG. ... Kann er rechtlich belangt werden, da erheblicher Schaden entsteht?