Neuer Mietvertrag - Können wir die Heizkosten umlegen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Meine Frage dazu ist, ob wir mit Unterschrift unter die neuen Mietverträge nun auch die Sperrfristen und Kappungsgrenzen neu beginnen oder ob wir rückwirkend trotzdem die 3 Jahre beachten müssen wegen der 20 % Grenze?