Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir bei der Beurteilung eines Schreibens der Arbeitsagentur zu helfen: Meine Firma hat mir als Angestelltem im Januar aus betrieblichen Gründen nach neun Jahren in der Firma mit drei Monaten Frist fristgerecht gekündigt. ... Ein Tag nach dem Antrag schickt mir der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur ein Schreiben, wo er sagt, die Ansprüche auf das Geld, was mein Arbeitgeber mir schuldet, würde auf das Arbeitsamt übergehen: Anspruchübergang gem. §143 Abs. 3 bzw. 143a Abs. 4 SBG II i.V. ... Vielen Dank § 115 SGB X - Ansprüche gegen den Arbeitgeber (1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über. (2) Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. (3) An Stelle der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Sachbezüge tritt im Fall des Absatzes 1 der Anspruch auf Geld; die Höhe bestimmt sich nach den nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Vierten Buches festgelegten Werten der Sachbezüge.