Unterlassungserklärung nach neg. Bewertung Ärzteportal / ärztliche Schweigepflicht
vom 15.11.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Heute erreichte mich nun ein Schreiben eines Anwalts, der von der Ärztin bevollmächtigt wurde. ... Darüberhinaus soll ich die Gebühren für den eingeschalteten Rechtsanwalt tragen. ... Somit soll ich für die Kosten des Anwalts aufkommen, ohne vorher vor die Wahl gestellt zu werden, ob es nicht besser wäre die Bewertung anders zu formulieren.