Wortlaut in meinem neuen Vertrag: Frau ... übernimmt ab 01.10.18 die stellvertretende Leitung auf unbestimmte Zeit. Nun wird mir ab November wieder mein altes Gehalt vor der Lohnerhöhung gezahlt, mit Bezug auf § 18 (da ich vor Mitteillung der Schwangerschaft den höheren Lohn erst 1 Monat lang erhalten habe, stehe mir dieser nun nach Aussagen des Arbeitsgebers nicht mehr zu) Im Gewerbeaufsichtsamt wurde mir nun die Doppelseite (S. 781, 782) zu § 21 MuSchG kopiert, in welcher mich nun folgender Satz stutzig gemacht hat: Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Ich wünsche mir eine rechtsverbindliche Aussage, ob die Auszahlung des früheren Lohnes rechtens ist oder ob mir doch der höhere Betrag zustehen würde.