Schadensersatz wg. Wasserrohrbruch
vom 21.1.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Renovierungsarbeiten nach Wasserrohrbruch unbewohnbar (100%ige Mietminderung wurde seitens des Eigentümers bzw. dessen Versicherung f. diesen Zeitraum akzeptiert). Der Schaden ist meiner Meinung nach hausseits verursacht, eine Schuld meinerseits ist auszuschließen (eine altes Fallrohr über meiner Wohnung war gebrochen). ... Gibt es evt. noch andere Dinge, die man typischerweise gegebnüber dem Eigentümer geltend machen kann?