Körperverletzung § 223
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Die Polizei muß uns irgendwann darauf hingewiesen haben, uns ordentlich zu verhalten, im Verlauf dessen erhielt ich einen Schlag von einem Polizisten. gegen diesen habe ich mich wohl auch zur Wehr gesetzt. ... Da ich verpflichtet bin, meinem Dienstherren mitzuteilen, daß mein verhalten ein Strafverfahren nach sich ziehen kann, habe ich ihn davon in kenntnis gesetzt. ... Da meiner Ansicht (oder besser nach Angaben meiner Freunde) nach niemand der Polizisten durch mich verletzt wurde (wohlwissend daß auch ein Rempler oder Kratzen o.ä. als KV gewertet werden kann), weiß ich im moment nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.