Folgender Sachverhalt: 2 Kinder, 24 und 20 Jahre alt. 24er hatte schon eine Lehre, die nach 1 Jahr geschmissen wurde, seitdem verschiedene Maßnahmen, wie 1€ Jobber, Eingliederungsmaßnahme die jetzt zur Ausbildung über eine Einrichtung/ Jugendwerk, die von der ARGE unterstützt wird mit 260€ Vergütung , führt 20er hat 2 Jahre nach der Schule nichts getan, auch nicht ernsthaft eine Ausbildung gesucht, deswegen auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, worauf die Unterhaltszahlungen nach einem halbem Jahr eingestellt wurden, ab und zu mal einen 400€ Job. ... Frage: muß jetzt wieder Unterhalt durch die geschiedenen Eltern geleistet werden? ... Bedeutet das, dass der Vater alleine für den Unterhalt, falls überhaupt Anspruch besteht??