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494 Ergebnisse für stgb fahrerlaubnis

Tilgungsfrist Wiedererteilung Führerschein ohne MPU
vom 26.3.2014 48 € Historischer Preis
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Guten Tag, folgender Sachverhalt bezieht sich auf eine Alkoholfahrt und der Definition Tilgung=Wiedererteilung (ohne MPU): 04.01.1999: Trunkenheitsfahrt mit 1,74 Promille 18.02.2000: rechtskr. Verurteilung zu 50 TS je 30 DM, FS-Sperre für 8 Monate 10/2000: Antrag auf Wiedererteilung, jedoch neg. MPU, Antrag durch mich zurückgenommen 03/2014: Einholung einer Auskunft aus dem VZR: Darin ist die Tilgungsfrist für den 12.01.15 vermerkt.
Alkohol am Steuer: Blutalkohol von über 1,1 Promille
vom 13.12.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, folgenden Tatbestand möchte ich schildern: Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde ich am 02.12.06 um 2.50 Uhr von der Polizei angehalten und zum Pusten aufgefordert. Laut Gerät betrug mein Atemalkohol 0,58 mg/l. Ich mußte die Beamten mit zur Wache begleiten, wo mir ca. 40 Minuten später Blut abgenommen wurde.
Unklarheiten trotz Urteil / Anwalt klärt nicht !
vom 16.1.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Urteil heisst es weiter, dass die zuständige Verwaltungsbehörde vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. ... Deshalb sei ihm gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis endgültig zu entziehen, wobei jedoch eine weitere Sperrfrist gem § 69a StGB mit einer Mindestdauer von 3 Monaten als ausreichend zu erachten sei. ... Meine Fragen: 1) Muss sich mein Neffe erneut einer MPU unterziehen, um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen?
Mit EU Führerschein geblitzt.
vom 24.4.2016 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe vor 5 Monaten in Tschechien mein Führerschein gemacht.Wohnsizt mit Meldepflicht wurde beachtet.Nun wurde ich geblitzt mit 140 auf Bundesstraße wo 100 erlaubt ist laut Tabelle 1monat Fahrverbot und 160€ Geld straffe.Jetzt habe ich gestern Brief von Polizei erhalten Termin wegen fahren ohne. Meine Frage ist jetzt werden die mir den Weg nehmen oder was passiert jetzt da genau
BTM Speed Führerschein
vom 9.1.2006 20 € Historischer Preis
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Bei einer Polizeikontrolle in Baden Württemberg wurde bei mir ca 0,5g Speed gefunden.Nach einer positiven Urinkontrolle wurde dann eine Blutprobe genommen, auf deren Ergebnis ich noch warte. Ich gab dummerweise während der Vernehmung einen einmaligen Konsum am Abend zuvor zu. Dieser fand ca um 21Uhr statt.
wegen unerlaubtes entfernens vom unfallort
vom 14.11.2005 50 € Historischer Preis
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Gründe: Nach dem bisherigen ermittlungsergebnis nahm der beschuldigte am 2.juni.2005 gegen 02.30 uhr als lenker des pkws toyota in bopfingen auf der straße "musterstrase"" am öffentlichen strasenverkehr teil. in hohe von dem gebäudes nr. 30 kam er von der straße links von der fahrban ab und prallte gegen ein garagentor, welches aus der verankerung gerissen wurde. auserdem wurden zwei in der garage abgestellte kleinkrafträder beschädigt. die polizei schätzt den entstandenen fremdschaden auf innsgesamt 1.700,00€. odwohl der beschuldigte den unfall bemerkt hatte, fuhr er sogleich weiter, ohne sich um eine verständigung der geschädigten zu bemühen. die zugezogene polizei konnte den beschuldigten noch in der selben nacht als unfallverursacher ermitteln. der beschuldigte ist sonach eines vorgehens des unerlaubten entfernens vom unfallort (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort">§ 142 StGB</a>) dringend verdächtigt. nachdem er auch wissen konnte, das bei dem von ihm verursachten unfall an fremden sachen bedeutender schaden entstanden war, liegt ein regelfall für die entzihung der fahrerlaubniss nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis">§ 69 Abs. 2 nr. 3 StGB</a> vor. Hieran ändert es auch nicht, dass die eigentümer des anwesens in musterstadt die eltern der freundin des beschuldigten sind. allein deshalb dürfte der beschuldigte nicht davon ausgehen, das unverzügliche verständigung durch den beschuldigten verzichtet wurde. auserdem wusste der beschuldigte auch aufgrund eines telefonanrufs durch die polizei davon, dass die geschädigten sofortige feststellungen wünschten und ist nicht an die unfallstelle zurückgekehrt, sondern hat gewartet, bis ihn die polizeistreife gegen 05,45uhr aufgegriffen hat. zum schutze der algemeinheit vor einem ungeeigneten kraftfahrer war bereits jetzt die vorläufige entzihung der fahrerlaubniss anzuordnen. die vorläufuge entzihung der faherlaubnis wirkt sich zugleich als beschlagnahme des füherescheins des beschuldigten (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StPO/111a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 111a StPO: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis">§ 111 a Abs. 3 StPO</a>).
Unfall unter Alkohol ca 0.5 Promille
vom 11.12.2021 für 90 €
Meine konkreten Fragen sind nun die folgenden (mir ist bewusst, dass Sie keine endgültigen und verbindlichen Aussagen treffen können und ich später noch einen Fachanwalt für Verkehrs- oder Strafrecht hinzuziehen muss), mir geht es um eine Risikoeinschätzung): - Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten droht?
mpu verjährungsfristen
vom 4.7.2011 50 € Historischer Preis
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hallo habe ein frage zur verjährungsfrist einer mpu anordnung. hier folgt ein KBA auszug vom september 2010 1)26,04,1996 verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz in 2 fällen, 50TS zu 10DM 2)19,03,1997 verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz 50TS zu 15 DM 3)07,11,1997 trunkenheit im verkehr 1,12 Promille 50TS zu 30DM 12 monate führerscheinentzug,anordnung zur mpu 4) versagung führerschein 29,07,1999 5)06,2000 vorsätzliches fahren ohne fahrerlaubnis in 7 fällen ,6 monate haft auf 2jahre bewährung,18 monate führerscheinsperre 6) versagung führerschein am 9,10,2000 7)10,11,2011 strafbefehl 70TS zu 15 EURO und 12 monate sperrfrist wegen fahren ohne fahrerlaubnis . meine frage lautet jetzt wann ich den führerschein ohne mpu wieder beantragen kann. vielen dank
Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum
vom 11.9.2023 für 50 €
Wird mir die Fahrerlaubnisbehörde unter diesen Umständen trotzdem die Fahrerlaubnis entziehen können, weil ich nun aus ihrer Sicht gelegentlicher Konsument mit fehlendem Trennungsvermögen aufgrund meiner ERSTEN Auffälligkeit bin?
Unklarheit bei Führerscheinentzug
vom 28.1.2014 50 € Historischer Preis
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<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr">§§ 316 Abs. 1 und 2</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis">69</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 69a StGB: Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis">69a StGB</a> wurde ich zu einer geldstrafe verurteilt sowie die verwatungsbehörde darf mir für die dauer von 7 monaten ab erlass des strafbefehls keine neue fahrerlaubnis erteilen. ich hatte vor am sogenannten mainzer modell teilzunehmen um diese sperrfrist 1-3 monate zu verkürzen allerdings bin ich mir jetzt im unklaren ob das überhaupt sinn machen würde da ich bereits 11 punkte in flensburg habe und soweit ich das recherchieren konnte, bekomme ich für die trunkenheitsfahrt weitere 7 punkte. ich hätte somit 18 punkte was ja bedeutet, dass ich ohnehin nicht vor ablauf von 6 monaten (und MPU) eine neue fahrerlaubnis erteilt bekomme. und dies ist nun meine frage, können die 6 monate ebenfalls verkürzt werden durch teilnahme am mainzer modell und ab wann beginnen die 6 monate?
Fahren nur mit Prüfbescheinigung
vom 16.5.2021 für 60 €
. - Alter: 20 - Führerschein Klasse A1 vorhanden - Praktische Prüfung Klasse B vorhanden (Prüfbescheinigung), allerdings noch keine Fahrerlaubnis (auch keine vorläufige) vorliegend - habe meine Kumpels zum Männertag heimgefahren, weil die alle was getrunken hatten, wurde im Straßenverkehr angehalten (normale Kontrolle),negativer Alkoholtest - vor einem halben Jahr über die Jugendgerichtshilfe zu einer Suchtberatungsstunde verdonnert, sonst keine weiteren Straftaten Was kann nun auf mich zukommen?
EILT: Trunkenheit, alkoholbedingte Ausfallerscheinung?
vom 2.6.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde in Göttingen von der Polizei gestoppt, weil ich nachts im Regen über eine rote Ampel gefahren bin. Anschließend sollte ich in ein kleines Gerät pusten, was mir in meiner Aufregung aber erst nach dem vierten Versuch gelang. Eine zweite AAK wurde nicht durchgeführt.
§ 315c - Strafen ?
vom 24.7.2006 25 € Historischer Preis
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"Sie werden daher beschuldigt: grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren zu sein und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben, wobei sie fahrlässig handelten und die Gefahr fahrlässig verursachten, und durch die selbe handlung durch Fahrlässigkeit die Köperverletzung einer anderen Person verursacht haben. strafbar als fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung gemäß §§ 315c Abs. 1 Nr.2 b, Abs. 3 Nr.2, 223 Abs. 1, 229, 230 Abs. 1, 52 StGB.