Frage zu Auszahlung Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer
vom 16.1.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Bedeutet, können wir unserem AN die ersten 3 Monate seiner Verpflegungsmehraufwendungen steuer- und SV frei und lediglich die weiteren 5 Monate versteuert ausbezahlen?