WEG-Recht. Kosten wg. geplanter Drainage
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Kellerraum neben dem nicht drainierten Außenbereich ist unserer Wohnung zugeordnet (=Sondernutzungsrecht) und leidet unter recht starker Feuchtigkeit. ... Auf der anderen Seite fanden wir auch die Aussage, dass „der Zustand im Zeitpunkt der Aufteilung den Standart bestimmt", d.h. vor drei Jahren als die Teilungserklärung erstellt wurde, war der Keller auch schon recht feucht und dies muss hingenommen werden, auch wenn wir jetzt lieber einen trockeneren Keller hätten. Die Auswirkung des feuchten Kellers auf die dort lagernden Sachen war uns damals noch nicht in dieser Stärke bewusst.