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139 Ergebnisse für pflichtteil anspruch kind enkel

Hauskauf von meiner Oma
vom 2.6.2011 60 € Historischer Preis
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Meine Großeltern haben vier Kinder (im Folgenden S1, S2, T1, T2 genannt). ... Schon vor einigen Jahren haben sie zweien ihrer Kinder (S1 und T1) finanziell geholfen und diese im Gegenzug eine Erbverzichtserklärung unterzeichnen lassen. ... S2 und T2) nach dem Tode meiner Oma irgendwelche Ansprüche mir gegenüber (Pflichtteilergänzungsanspruch?)?
Frage zum Familienrecht - Nachlass
vom 24.5.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als Kind habe ich nur den Namen meines Stiefvaters angenommen,bin aber nicht adoptiert worden. ... Es ist zu vermuten,dass ich im Testament verschwiegen werde,da er mir den Kontakt zu seinen anderen Kindern und seinen Stiefkindern nie ermöglicht hat. ... Er betont mir immer wieder,dass er kein Vermögen mehr hat und meinen eigenen Kindern,welche studiert haben,versagt er eine mögliche Unterstützung (obwohl es rechtlich seine Enkel sind).
Voraberbe
vom 3.7.2008 80 € Historischer Preis
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Hals über Kopf wurde der Hof verkauft, das (wertvolle) Inventar das später mal der Absicherung der Kinder dienen soll wurde fast verschenkt, das Restinventar der Firma, das im Hof – mit der Hoffnung auf Wertsteigerung¬– zwischen gelagert wurde, kam zum Schrott. ... Am Haus hatte er mal Nießbrauch, möglicherweise wurde das auch wieder entfernt, weil steuerlich teuer. - Zwischen meinen Eltern existiert ein Berliner Testament - Mein Vater wird 81 Jahre Fragen: - das Vermögen meines Vaters/Mutter besteht aus dem Verkauf seiner Firma die ich auch mit aufgebaut habe, besteht da noch ein Anspruch? ... - Kann mein Vater mit 81 Jahren die Existenz seiner Kinder zerstören, auch in jüngeren Jahre war Verantwortung ein Fremdwort für ihn.
Häuser, Erbe und zusätzlich ein Haus, wo die Nutzniessung wegfällt und wo ich schon .
vom 22.12.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
...Eigentümer bi. Sehr geehrte Anwälte, zwischenzeitlich konnte ich in Erfahrung gebracht werden, dass sie keine Schulden hat, zudem ist meine Oma Eigentümerin verschiedner Häuser. Kann ich da also noch was erben, schlimmstenfalls kann sie mich jetzt nur noch enterben auf 25 % aber nicht alles, wenn sie vor mehr als 10 Jahren ihre Häuser überschrieben hätte, was ja nicht der Fall war ?
Müssen Zahlungen zu Lebzeiten auf den Pflichtanteil angerechnet werden?
vom 20.10.2007 25 € Historischer Preis
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Meine Mutter, die verstorben ist, ist das Dritte (und letzte) Kind meines Großvaters. ... Im Testament heißt es zu mir und meinem Bruder nur: "Die Enkel xxx und xxx erhielten während ihrer Ausbildung den für meine Tochter xxx vorgesehenden Anteil zu gleichen Teilen ausgezahlt." Meine Fragen beziehen sich auf den Pflichtanteil, auf den mein Bruder und ich als gesetzliche Erben Anspruch haben. 1.
Alternative zur Schenkung
vom 11.7.2020 für 50 €
Die Überlegung wäre, im Vertrag bspw. zu regeln, dass ich im Falle eines Verkaufs durch ihn 50% des Kaufserlöses erhalte, im Falle einer Schenkung oder Stiftung durch ihn aber meine Ansprüche abtrete. Vielleicht könnte ich ja sogar meinen Anspruch von 50% im Falle eines Verkaufs für einen gemeinnützigen Zweck abtreten, den er dann selbst bestimmen kann.
Schenkung?-Einforderung der Beträge
vom 23.2.2008 30 € Historischer Preis
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Keine Kinder, noch Eltern deshalb folgende 3 Erben: 1)Ehefrau des Großcousins (verstirbt vor der Erblasserin in 2004), Ersatzerbe ist gemäß Testament der o.g.Großcousin ,2) Nichte, 3) Großcousine (=ich, zugleich Testamentsvollstreckerin) je zu gleichen Teilen.
Welche Geldgeschenke muss ich an Erbfolgen auszahlen
vom 23.3.2015 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben. Vom Amtsgericht bekam ich mitgeteilt, dass ich der Alleinerbe bin. Im Testament steht, dass sich das im Nachlass befindliche Geldvermögen unter anderen Miterben aufteilt.
Gütertrennung bei Erbschaft - Pflegefall
vom 29.9.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, meine Frau und ich haben damals vor der Hochzeit (1990) Gütertrennung vereinbart, ohne uns über die tatsächlichen Konsequenzen bewußt zu sein. Eigentlich wollten wir lediglich für den Scheidungsfall abgesichert sein, was verm. auch ein Ehevertrag getan hätte. Nun zu meinen Fragen: Falls einer von uns stirbt, wie sehen die Erbfolge und -anteile aus?
Schenkung, Beweis
vom 24.6.2008 50 € Historischer Preis
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Der Gewinn sollte für Ihre Kinder Franz und Adolf und Enkelkinder Fritz und Alfred sein. Sie berieten sich und teilten wie folgt auf: 1.Ich, Franz, bekomme 100000 DM 2.Mein Sohn Fritz 75000 DM 3.Mein Bruder Adolf 50000 DM 4.Bruders Sohn Alfred 50000 DM 5.Vater Paul den Rest 45000 DM Franz und Adolf waren Ihre einzigen Söhne, Fritz un Alfred ihre einzigen Enkel. ... Welche Ansprüche könnte mein Bruder sonst noch an mich stellen?
Auf welche Weise lässt sich die Steuerschuld (Erbschaft) reduzieren?
vom 1.1.2012 50 € Historischer Preis
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Um die anfallenden Steuerschuld bei Schenkung oder Erbschaft zu reduzieren, erwäge ich, meinem Bruder vorzuschlagen, sein Haus als Schenkung (mit der Auflage Nießbrauch) auf den jüngeren meiner Söhne (dieser hat selbst bereits drei Kinder) zu übertragen, und zwar beschwert mit dem Vermächtnis, dass die Hälfte des Vermögenswertes des Hauses der ältere meiner Söhne erhält.
Erbrecht >evtl.Vollmachtsmissbrauch, Auskunftspflicht des Bevollmächtigten?,Regress?
vom 25.4.2016 125 € Historischer Preis
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Ersatzerben sind unsere beiden Enkel Ro, geb. xx.xx.1979, und S., geb. xx.xx.1981." ... „Erbe" ausgezahlt hat (viel mehr als Ihr als Pflichtteil zugestanden hätte, Alleinerbe war schließlich mein Großvater/ ihr Vater). ... Im nächsten Schritt würden wir dann zu viel in Anspruch genommene Beträge gern erstattet bekommen. . 1) Es wäre zu klären, welche Rechte meine Schwester und ich hier haben/ wie die Rechtslage ist. . 2) Wie sollen wir uns verhalten?
Schenkung,Erbe,Probleme
vom 13.10.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 33 Jahre alt,und bei meinen Großeltern aufgewachsen.Meine Mutter hat mit dem17 Lebendsjahr meine Großeltern Verlassen und es gab seit dem nur Kontakte im Streit zwischen meiner Mutter und meinen Großeltern.Mein Großvater ist nun schon länger Verstorben.Meine Großmutter ist im Mai diesen Jahres Verstorben.Wir sind jedoch 1 Jahr zuvor zu Ihr gezogen um Sie zu Pflegen.Im Januar wurde ein Schenkungsvertrag mit meiner Großmutter gemacht.Dieser sieht vor das wir das Haus bekommen Wert etwa 80 000 Euro (Umlaufwert)und im Gegenzug die Pflege übernehmen.Die Sorgfaltpflicht für das Haus wurde uns ebenfalls überreicht auch nach Ihrem ableben was auch für die Finanzielle Sorge gilt.Alles also auch über den Tode hinnaus.Meine Großmutter hat bis zu Ihrem Sterbetage kein Testament besessen.Sondern hat auch in der Schenkung noch einmal darauf hingewiesen das wir die alleinigen Begünstigten sein sollen.Nun hat sich gestern meine Mutter mit einem Erbschein bei der Bank gemeldet und möchte an den Geldbetrag welcher noch auf dem Konto meiner Großmutter ist.Ich bin jedoch der Meinung , das eventuell der § für eine Entfremdung gegeben ist da meine Mutter seit dem 17 Lebendsjahr keinen Kontakt zu Ihrer Mutter hatte als auch sich nicht um Sie im Krankheits und Pflegefall gekümmert hat.Mir wurde gesagt,das bei einem Rechtsstreit das zu letzt gemachte Testament(welches einmal zurückgezogen wurde) zur Hilfe genommen wird und eventuell auch der Schenkungsvertrag aus diesen beiden Schriftstücken geht hervor das ich als alleiniger Erbe von meiner Großmutter gewünscht werde.Nun wurde mir ebenfalls gesagt das die Pflege auf das Lebendserwartungsalter meiner Großmutter hoch gerechnet wird und somit auf den Teil des Erbes von meiner Mutter angerechnet werden würde.Meine Frage nun 1. Wieviel wäre bei einem Wert des Hauses von ca 80 000 Euro an meine Mutter anzurechnen?Das Todesalter war 78. 2.Kann ich den § der Entfremdung anwenden?