Mängel/Mietminderung Gewerbe
vom 15.2.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Er ist darum bemüht, die Mängel abzustellen und bittet nun um etwas Geduld, da er noch etwas Vorlaufzeit benötigt. ... Muss ich nun noch eine konkrete Frist zur Mängelbeseitigung setzen, hinsichtlich des Ausmaßes der Mängel? ... Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Miete mindern oder muss ich die Mängel bis zum Ortstermin dulden, da sich der Vermieter bereit erklärt, die Mängel zu beseitigen?