Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In den AGBs ist gerade nicht ausdrücklich eine Verfallklausel normiert - d.h. Es wird ja lediglich beschrieben, dass eine Berechnung erfolgt, nicht aber, dass danach Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können!
Es wird ja gerade kein Anerkenntnis gegeben.
Somit ist der Schaden auch noch weiter geltend machbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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