Arbeitslosengeldberechnung in ungekündigter Vollzeitstelle
vom 25.3.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Die Krankengeldberechnung der AOK wurde in meinem sehr speziellen Fall erfolgte bezugnehmend auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes: "Besteht eine während der Elternzeit eingetretene Arbeitsunfähigkeit über die vereinbarte Dauer der Elternzeit hinaus fort, ist das Regelentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum VOR Beginn der Elternzeit zu ermitteln." Das heißt, ich habe Krankengeld in Höhe von 70% meines Vollzeitlohns von 2006 erhalten. ... Warum wird die Höhe des Krankengeldes überhaupt nicht dazugerechnet?