Bitte um fristlose Kündigung
vom 5.9.2011
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Mir war nicht klar, dass Sabrina und Gary die Miete nicht voll gezahlt haben. ... Daraufhin fühlte ich mich nicht verpflichtet, weiter für deren Kosten aufzukommen. ... Ich weiß nicht, ob du ein Musterschreiben dafür hast, ansonsten hast du einen Anspruch auf eine Außerordentliche Kündigung nach §543 Absatz 2 BGB.