Lagern von Erdaushub auf Ausfahrt des Nachbarn
Es geht um Wegerecht ein Weg führt mit Wegerecht in ein dahinterliegendes Wochendgrundstück.In diesen Weg soll eine Wasserleitung gebaut werden.Der Besitzer verbietet mir meinen Erdaushub auf seine Einfahrt zu legen weil sie immer befahrbar bleiben muß.Der Besitzer schreibt mir wegen Reparaturarbeiten am Gartenhaus das Ende der Bauarbeiten vor.Ist das Rechtens?