Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage ist, ob Sie das nachbarliche Grundstück betreten dürfen, um einen rechtlich gebotenen Rückschnitt der Hecke in der Breite und in der Höhe vorzunehmen.
Wenn Ihr Nachbar verlangt, überstehende Zweige abzuschneiden, müssen Sie notgedrungen sein Grundstück betreten. Anders sieht es beim Höhenschnitt aus: Solange dieser noch von Ihrem Grundstück - wenn auch vielleicht etwas unbequem und beschwerlich - möglich ist, haben Sie insoweit kein Recht, das Nachbargrundstück zu betreten. Nur wenn Sie den Höhenschnitt nicht zumutbar von Ihrem Grundstück aus vornehmen könnten, würde sich die Frage stellen, ob Sie sich nicht ausnahmsweise auf das Hammerschlags- und Leiterrecht analog § 7d des Nachbarrechtsgesetzes (NRG) berufen können.
Nach alledem müssen Sie den Höhenschnitt leider von Ihrem Grundstück aus vornehmen und dürfen das Nachbargrundstück zu diesem Zweck nicht gegen den Willen des Nachbarn betreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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