Schaden an Waschbecken und Badewanne
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Das Waschbecken (großer Sprung) und die Badewanne (massive Kratzer durch den Einsatz eines Wannenlifters und Ablagerungen die unter dem Wannenlifter enstanden sind und sich nicht entfernen lassen) zeigen starke Schäden.