Sehr geehrter Fragesteller,
leider wird voraussichtlich keine der beiden von Ihnen genannten Versicherungen eintreten. Sie oder Ihre Freundin werden auf dem Schaden sitzen bleiben.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind nämlich Kfz-Schäden schon grundsätzlich aus der Deckung ausgenommen. Im übrigen würde wohl auch der Ausschluss für überlassene Sachen (§ 5 AHB) greifen.
Die Kfz-Haftpflicht greift aber auch nicht, da Ihre Freundin nicht mit ihrem sondern eben mit einem fremden Kfz einen Schaden an eben diesem Kfz verursacht hat. Versichert sind aber diejenigen Schäden Dritter, die Ihre Freundin beim Betrieb ihres eigenen Kfz verursacht.
In Betracht kommt daher, soweit versichert, lediglich Ihre eigene Vollkasko-Deckung!
Beste Grüße,
Andreas Neumann
Rechtsanwalt