Hallo, ich bin Freiberufler und habe bereits zwei Geschäftsfahrzeuge. 2009 habe ich ein weiteres Fahrzeug finanziert, welches bei uns als reines Privatfahrzeug fungiert und auch in meiner Buchhaltung überhaupt nicht auftaucht (weder Anschaffung, noch Finanzierungskosten, noch Werkstattrechnungen, noch Treibstoffkosten, etc.). ... Die Finanzierungsbank lehnt die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren trotz meines Widerspruchs ab mit der Begründung, dass ich Freiberufler bin und es sich um ein gewerbliches Darlehen handelt, für welches die jüngste BGH-Entscheidung nicht greift. ... FRAGE: Ist es wirklich so, dass ich als Freiberufler automatisch nur gewerbliche Darlehen abschließen kann oder ergibt sich der Gewerbestatus eines Darlehens nicht viel mehr aus der Verwendung des finanzierten Objekts?