Interessant dazu dieser Artikel: www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/abschleppen-stillgelegter-fahrzeuge-rechtswidrig "Ein stillgelegter Pkw, von dem keine Verkehrsbehinderung oder Gefahr ausgeht, darf nicht abgeschleppt werden, wenn nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde (VG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2016, Az. ... gegen alle zu stellen, Anzeige u. a. wegen 1.gemeinschaftlichen KFZ-Diebstahls 2.Aneignung fremden Eigentums / Enteignungsabsicht 3.Nötigung / Erpressung zu Zahlungen 4.Verbotene Eigenmacht (Besitzkehr) 5.Unterschlagung fremden Eigentums 6.vorsätzlich geplante u. angekündigte/angedrohte Straftaten (umweltgefährdende Abfallbeseitigung) 7.Vorsätzliche Bedrohung von Mensch, Tier, Natur durch Umweltgefährdung eines Müllbeseitigungsunternehmens 8.Abwälzung von Straftaten auf Unschuldige 9.Verfolgung Unschuldiger 10.Anstiftung zu Straftaten 11.Vorsatz der Zueignungsabsicht 12.Täuschung im Rechtsverkehr 13.Betrug 14.Amtsanmaßung 15.Amtsmißbrauch 16.Urkundenfälschung 17.Irreführung 18.Vereitelung eines Verkaufs durch Unterschlagung 19.Geschäftsschädigung oder was immer in frage käme.