Ich werde aus § 25 JarbSchg nicht ganz schlau, einerseites heißt es: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - ist eine Verurteilung entsprechend § 25 Abs. 1 JArbSchG in das Bundeszentralregister einzutragen und registerrechtlich wegen der gesetzlich gebotenen einheitlichen Behandlung der Eintragung so lange in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wie die zugrunde liegende Verurteilung. ... Danach hat die Nebenfolge fünf Jahre (zu rechnen ab Rechtskraft des Urteils) zuzüglich eventueller Verbüßungszeiten Bestand.
Das war damals Zeugenaussage gegen Zeugenaussage und passierte innerhalb einer Trennung, das ganze ist 2 Jahre her, daher meine Frage...mit welcher Strafe müsste ich diesmal rechnen?
Zu Beginn dieser Ausbildung wurde ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde - Belegart 0" angefordert, in dem natürlich bis zu diesem Zeitpunkt kein Eintrag vorhanden war. ... Und wenn ja, muss er dann damit rechnen seinen Ausbildungsplatz wieder zu verlieren?
- Mit welcher Strafe ist im schlimmsten Fall zu rechnen? ... Ein Eintrag im Führungszeugnis würde große Probleme mit der zukünftigen Berufsausübung zur Folge haben!
FRAGESTELLUNG: Mit welchem Strafmaß muß ich rechnen und berücksichtigt das Gericht mein Einkommen? ... Droht mir nun eine Eintragung ins Führungszeugnis?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gestern bei einem "Ladendiebstahl" erwischt worden, obwohl mir jeder Vorsatz gefehlt hat. Ich bin stark erkältet und hatte den Kopf voller anderer Sachen. Bei der Kasse nahm ich mir zwei Schachteln Zigaretten (wert:10,20 €) und ging aber nochmal vom Kassenbeereich weg, weil ich etwas vergessen hatte.
Da ich sonst noch nie mit Gesetz in Konflikt geraten bin, ist dieser Vorfall auch nie in einem Führungszeugnis aufgetaucht welches ich für einen Arbeitgeber benötigt habe. ... Muss ich bei Einreise wegen diese Sache nun mit Problemen rechnen?
Ich bitte Sie um Hilfe und Info: Muss ich mit jeglichem einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis rechnen der aus Vergehen Paragraph 263 STGB vorgeht oder wird "kein Eintrag" erscheinen?
Ich will nicht das dies im Führungszeugnis erscheint, meine Schule davon etwas mitbekommt und meine spätere Verbeamtung dadurch nun ausgeschlossen ist.
Womit habe ich zu rechnen? (Bei mir wurde nichts gefunden, weder am Körper noch in der Wohnung) Auf Nachfrage bei der Hauptkommissarin, womit ich zu rechnen hätte als Wohnungseigentümer, antwortete Sie sinngemäß mit: "Nichts!"