student in not
vom 20.10.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
mittelloser student anfang 30 (mit schufaeintrag und schulden) hat für ca. 1 jahr hartz4 und bafög bezogen und war ein jahr lang auch in der uni eingetragen. nach einem jahr hat diese person die uni gewechselt und dem arbeitsamt nun mitgeteilt, dass er studiert (vorher verschwiegen), das hartz 4 nicht mehr braucht und lediglich für den monat okt noch mal hartz4 braucht bis sein bafög kommt, für diesen monat oktober wurde eine rückzahlung vereinbart. nun die angst, dass mittels datenabgleich zwischen arbeitsamt und bafög amt alles herauskommt (gibt es zwischen diesen ämtern überhaupt)?