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Führungszeugnis an Behörde

11. Oktober 2025 11:28 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Werden die Verurteilungen wegen Betrugs aus den Jahren 2017 und April 2019 gemäß § 30 Abs. 5 BZRG im behördlichen Führungszeugnis eingetragen/angezeigt ?

Verurteilung 2019 im April:
1 Jahr auf Bewährung wegen Betrug

Vielen Dank

11. Oktober 2025 | 14:46

Antwort

von


(1623)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage nach Eintragungen im Führungszeugnis wegen der Verurteilungen wegen Betrugs 2017 und 2019 anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten. (Sie teilen zwar nichts zur Strafe 2017 mit. Darauf kommt es im Ergebnis aber nicht an [, wenn die Strafe unter der aus 2019 blieb und nur Geldstrafe war].)

Die Verurteilungen stehen zunächst einmal im Führungszeugnis (§ 32 Abs. 1 BZRG).

„Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen." (§ 33 Abs. 1 BZRG).

§ 34 Abs. 1 Nr. 1b) BZRG legt fest:

„Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt drei Jahre bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafe […] von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe […] zur Bewährung ausgesetzt […] worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe [...] eingetragen ist […]."

Nach § 36 S. 1 BZRG beginnt die Frist „mit dem Tag des ersten Urteils."

Bei mehreren Eintragungen wie bei Ihnen, „sind sie alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen in das Zeugnis aufzunehmen ist." (§ 38 Abs. 1 BZRG)

Da aber die Frist (von drei Jahren) für die spätere Tat bereits (im April 2022) abgelaufen ist, tauchen diese und die erste nicht mehr im Führungszeugnis auf.

(Gleichwohl stehen diese noch im Bundeszentralregister [§ 46 Abs. 1 Nr. 2b BZRG, Tilgungsfrist 10 Jahre].)


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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