Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers bei Angebot zu Aufhebungsvertrag
vom 18.6.2013
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im zweiten Gespräch in Anwesenheit der Personalabteilung erhielt ich ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag. ... Meine Frage ist, ob der Vorgesetzte des Vorgesetzten meiner Abteilung seine Entscheidung, mir so einen Aufhebungsvertrag anzubieten, den Vorgesetzten anderer Abteilungen mitteilen darf (die nicht meine Vorgesetzten sind).