Rückzahlung Weihnachtsgeld nach Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mein Arbeitsverhältnis am 12.01.2009 unter Einhaltung der Vertraglichen Kündungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, zum 31.03.2009 gekündigt. Mein Arbeitgeber zog mir nun vom Märzgehalt 2009 die mit dem Novembergehalt ausbezahlte Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)2008 von meinem Gehalt ab. Nach seiner Aussage hätte ich nicht vor Ende April das Unternehmen verlassen dürfen um den Weihnachtsgeldanspruch nicht zu verwirken.