Verwendung farbiger Anstriche
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Zum 30.06.2006 habe ich die Wohnung nunmehr gekündigt. ... Zusätzlich befindet sich jedoch im Mietvertrag unter §27 Sonstige Vereinbarungen der Passus: "(...)Die Wohnung wird in einem sauberen, frischgestrichenen Zustand übernommen und ist bei Auszug vom Mieter wieder so zu übergeben.(...)" ... Meine Frage: Muss ich die Wohnung nun tatsächlich bei Auszug komplett neu weiß streichen wie der Vermieter dies verlangt, oder reicht eine besenreine Übergabe?