Gehaltfortzahlung beim Beratervertrag nach ordentlicher Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Dieser Vertrag wurde von der Firma gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen (10 Arbeitstage). ... Mein Verständnis ist, dass ich die Arbeitsleistung nach meiner Kündigung anbieten muss, und wenn sie nicht abgerufen wird ist das nicht mein Problem, in jedem Fall müssen jedoch die verbleibenden 14 Tage (10 Arbeitstage) bezahlt werden.