lang nichts mehr hörte.Vor 4 Wochen im Februar 2007 kam nun ein gerichtlicher Mahnbescheid,gegen den ich ordentlich Einspruch erhob.Nun bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben,dass ein Verfahren nach billigem Ermessen angeordnet wurde,da der Streitwert unter 600Euro liegt und der Rechtsstreit soll ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.Ich habe noch die Nachweise über das Onlinegeschäft von 2005 im meinem PC abgespeichert und schriftlich vor mir liegen.Ich gehe davon aus,dass die Klägerin sich nach so langer Zeit erst wieder gemeldet hat,da darauf spekuliert wird,dass der Verklagte die Beweis Unterlagen bereits vernichtet hat(da sich ja wohl niemand mehr melden wird)und natürlich um die Verjährungsfrist aufzuheben.Mit welchen Konsequenzen habe ich nun zu rechnen?? ... Kann ich mich im schriflichen Verfahren selbst zur Wehr setzen oder ist es ratsamer einen Rechtsbeistand einzuschalten.Ich soll der Klägerin 340Euro + Zinsen bezahlen.Sind hier überhaupt schon die Gerichkosten mit hereingerechnet ??