Anspruch auf Grundsicherung im Alter mit EIgentumswohnung
vom 28.8.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Meine Eltern sind 68 und 75 Jahre alt und beziehen jeweils eine geringe Rente. ... Vorab würde ich Ihnen noch gerne ein paar Fakten nennen: Einnahmen: Rente Mutter: 150 EUR / Monat Rente Vater: 450 EUR / Monat Einnahmen aus Kleingewerbe: 350 – 400 EUR / Monat Ausgaben: Nebenkosten: 247 EUR / Monat Haftpflicht- & Hausratversicherung: ca. 15,40 EUR / Monat KfZ-Versicherung: 32 EUR / Monat Eigentumswohnung: Baujahr 2003 Kaufpreis Eigentumswohnung: 135.000 EUR Restschuld Eigentumswohnung ab 01.01.2021: ca. 67.000 EUR Aktueller Wert der Eigentumswohnung: ca. 180.000 EUR Wohnfläche Eigentumswohnung: 109,75 m² (davon 10,86 m² als Arbeitszimmer für Kleingewerbe der Mutter) Sonstiges Vermögen: Sparbuch: ca. 5000 EUR Kraftfahrzeug: Wert ca. 7000 EUR Keins der Kinder verdient 100.000 EUR/Jahr oder mehr. ... Legen Sie z.B. € 60000,- an, müsste dann nicht der Gesamtbetrag herausgegeben werden, sondern der Beschenkte wäre berechtigt, die Herausgabe durch Zahlung einer für die Unterhaltsleistung erforderlichen Betrag in Gestalt einer monatlichen Geldrente abzuwenden (s.o. § 528 Abs. 1 S. 3 BGB )!