Aus den genannten Gründen würde ich im Falle des Falles die Inanspruchnahme eines kompetenten und engagierten Sozialrecht-Anwaltes bevorzugen. Um herauszufinden, ob ich dafür eine Rechtsschutzversicherung benötige oder ob ich einen solchen Anwalt eventuell auch selbst bezahlen könnte, wäre es hilfreich, wenn Sie mir die Frage beantworten könnten, was ein Anwalt bei Konflikten mit der ARGE nach den gesetzlichen Vorschriften kosten würde; ich denke hier an folgende Konstellationen: a) falls ich nur eine Beratung benötige, b) falls das Anfertigen eines Schriftsatzes, zum Beispiel eines Widerspruches, erforderlich ist, c) falls die Durchführung einer einstweiligen Anordnung oder einer Klage notwendig ist. Macht das für einen Anwalt eigentlich einen großen Unterschied in der Höhe der Bezahlung aus, ob er im Rahmen einer Beratungs-/Prozeßkostenhilfe, ob er von einer Rechtsschutzversicherung oder ob er direkt vom Mandanten bezahlt wird?