Kfz-Gewährleistung ?
vom 18.4.2008
28 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Im Kaufvertrag steht: "Das Fzg ist verkauft unter Ausschluß jeder Gewährleistung .... soweit das gesetzlich zulässig ist". ... Die optischen Mängel sind für das Alter des Fzg normal, die zu erkennenden technischen Mängel waren bei Besichtigung: ABS (defekter Sensor), Auspuffanlage undicht und ein wackeliger Fahrersitz (fehlender Feststellungshebel für Sitzhöhenverstellung). Kurze Zeit später sind dann noch Mängel von meiner Werkstatt erkannt worden: u.a.