Ab ersten Arbeitstag krank und KK zahlt kein Krankengeld
vom 31.7.2022
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Mein bisheriger Arbeitgeber schloß zum 30.06.22 seinen Standort.Nun habe ich zum 01.07.22 einen neuen Arbeitsvertrag mit einer Firma geschlossen.Leider ergab am 30.06.22 ein Schnelltest ,,Corona Positiv''.Somit durfte ich laut Gesetz den Betrieb gar nicht erst betreten.Ich musste mich dann auch in Quarantäne begeben.Die Firma zahlt in den ersten Wochen keine Entgeldfortzahlung und die KK hat mir mitgeteilt das ich kein Anspruch auf Krankengeld habe,da es kein bestehendes Arbeitsverhältnis gegeben habe,da ich nicht im Betrieb war.Durfte ich doch laut Quarantänegesetz auch nicht.Ich habe dann am 11.07.22 die Arbeit aufgenommen.Nach dieser Auslegung hätte ich mir am 30.06.22 ein Bein gebrochen,hätte ich ein halbes Jahr kein Geld bekommen?