mündlicher Untermietvertrag, fristloser Auszug
vom 4.1.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Nun ist es so, das ich mich mit den Vermieter verstritten habe - es auch teilweise sehr persönlich beleidgend gegen mich wurde -, mit den Zustand der Wohnung und sein verhalten alles andere als Zufrieden war (über einige Monate hinweg kam es regelmäßig zum Streit, wobei auch der Auszug bei nicht Verbesserung der Lage angedroht wurde) und schlussendlich - weil ich dies nicht mehr ausgehalten habe und ein ruhiges studieren unmöglich wurde - spontan vor kurzen in eine andere Wohnung gewechselt bin. Ist damit der mündliche Mietvertrag gekündigt? ... Bin ich eventuell sogar im Unrecht und sollte die Summe zahlen (bevor noch mehr Kosten z.b. durch ein Anwalt entstehen)?