Kündigung Arbeitnehmer - welche Begründung wäre angebracht um Versäumnisurteil außer Kraft zu setzen
vom 23.2.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Da dies jedoch zu keinerlei Besserung führte und er in meiner Abwesenheit auf einer Ihm anvertrauten Baustelle kam und ging wie Ihm lustig war, den Arbeitsplatz ohne mich zu informieren verlies und eine Krankheit ankündigte, kündigte ich ihm dann kurzerhand fristlos am 25.11.2012 mündlich, und schickte Ihm diese Kündigung auch noch einmal nach. Daraufhin ging er zu seinem Anwalt wobei dieser Ihm riet sich mit mir gütlich zu einigen, da er durch die fristlose Kündigung ja nun eine Sperre beim A-Amt erhalten würde. Da ich kein Unmensch bin schrieb ich Ihm nochmal eine ordentliche Kündigung zum 26.11.2012, nun kam es aber dazu, dass sich mein ehemaliger Mitarbeiter mit dieser Kündigung, welche ich damals nicht unterschrieben habe, gegen Ende Januar 2013 erneut zu seinem Anwalt begab und nun Kündigungsschutzklage auf der Ihm ausgestellten Kündigung erhob und forderte nun 2 Monatslöhne sowie ein Privatdarlehen was er mir gab nach.