Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung Arbeitnehmer wegen Veruntreuung

12. August 2007 21:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Unser Mitarbeiter seit 3 Jahren bei uns tätig, hat während der Arbeitszeit erbrachte Serviceleistung abkassiert (rund 20 EUR) und sich direkt eingesteckt.
Im Einzelnen:
Der Kunde hatte zwei Tage vorher einen neuen PC gekauft. Für die von unserem Mitarbeiter erbrachte Serviceleistung hat der Kunde keinen Beleg erhalten. Der Kunde kam weitere zwei Tage später wieder, dass es nicht funktioniert was unser Mitarbeiter gemacht hat und wir das bitte nochmals überprüfen/einstellen sollen (seinen PC). Wir haben von dem Datum der betreffenden Reparatur/Installation eine Sicherung erstellt, aus der hervorgeht, dass zu diesem Zeitpunkt wie der Kunde behauptet, an seinem PC am System was gemacht und was installiert wurde. Eine Auswertung der Kasseabrechnung und der Kassezählprotokolle (macht dieser Kollege auch) ergab, dass diese 20 EUR auch in der Kasse nicht als zuviel gezählt bzw. erfasst wurden. Es wurde auch am darauffolgenden Tag nichts nacherfasst. D.h. er hat sie eingesteckt.
Diesem Kunde traue ich auch keine Lüge zu (eine Frau und blutiger Anfänger), war schon mehrmals bei uns. Würde ja auch rauskommen, wenn sie lügen würde.
Der betreffende Mitarbeiter war seitdem rund 14 Tage krank, soll morgen wieder kommen.
Meine Frage:
Muss ich anderweitig die Unterschlagung nachweisen können?
Wir beabsichtigen ihm sofort zu kündigen. Ist ein Aufhebungsvertrag, fristlose Kündigung oder "normale" Kündigung (1 Monat zum Monatsende) am sinnvollsten?
Was empfehlen Sie?
Danke im Voraus.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist das Eigentumsdelikt wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.

Diesen Verstoß müssen Sie im Zweifel nachweisen (was nach Ihrer Schilderung aber wohl gelingen wird).

Bei besonderer Vertrauensstellung kommt eine Kündigung bereits auch wegen des Verdachtes einer Straftat in Betracht – hierzu können hier jedoch keine Feststellungen getroffen werden.

Daher sollte nach der hier vorliegenden Schilderung eine außerordentliche, hilfsweise fristgerechte, Kündigung ausgesprochen werden.

Beachten Sie die 2-Wochen-Frist für den Ausspruch der Kündigung und stellen Sie den Zugang sicher (Übergabe vor Zeugen gegen Unterschrift oder Zustellung durch Boten).

Suchen Sie bei Streitigkeiten unbedingt umgehend anwaltliche Hilfe auf.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER