Kündigung Pachtvertrag für DDR-Garage, zurückgelassenes Eigentum des Pächters
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich bin seit 2006 Eigentümer eines Garagengrundstückes im Gebiet der ehemaligen DDR, auf dem sich einige, von den jeweiligen (Teil-)Grundstückspächtern selbst errichtete, Garagen befinden. Entsprechend des mir spätestens mit dem SchRAnpG zustehenden Rechtes, habe ich einem der Grundstückspächter insbesondere aus verhaltensbedingten Gründen den Pachtvertrag fristgemäß gekündigt. Ich habe ihn im Zuge einer postalischen Zustellung über einen Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, daß er ein Mitnahmerecht für das Gebäude besitzt und ihn gebeten, falls er davon keinen Gebrauch macht, mir die Garage zum Stichtag besenrein zu übergeben.