Kündigung einer Ratentahlungsvereinbarung
vom 17.6.2014
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Als Begründung für die Kündigung wurde angeführt, dass ich mich nicht an die in der Ratenzahlungsvereinbarung aufgeführten Zahlungsverpflichtungen gehalten habe. Auf nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich im Jahr 2009, 2010 einige Raten nicht gezahlt hätte, wobei dies immer in Abstimmung mit der Bank erfolgte. Des weiteren wurde eine Reduzierung der Rate aus dem Jahr 2011 als Begründung aufgeführt (was nach meiner Ansicht nur nach telefonischer Absprache erfolgte).