Danach habe ich immer wieder versucht einen Arbeistvertrag mit meinem Chef zu machen, es gab in dem Vertrag den er mir ausgehändigt hat, zur Ansicht (ohne seine Unterschrift darauf), immer wieder bestimmte Punkte die ich gerne in den Vertrag aufgenommen haben wollte..z.B.eine Überstundenregelung oder eine Regelung bzgl, Fortbildungstage usw., der eigtl.Vertragsabschluss, also das ,,Unterschreiben von uns beiden'''''''' wurde dann immer wieder verschoben und mittlerweile war es mir zu blöd und ich habe den Vertrag so wie er ihn mir zur Ansicht gegeben hat einfach zuhause abgeheftet. ... Ich müsste nun wissen ob der Vertrag obwohl nicht unterschrieben ist überhaupt Gültigkeit hat?? Darin steht nämlich dass nach § 622 Abs.2 nach Ablauf der Probezeit für beide Vertragsparteien die verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gelten, da ich nun seit der Ausbildung 6 Jahre im Juli dort arbeite, wäre die Kündigungsfrist ja 3 Monate zum 15. oder zum Monatsende.