Ich verwies auf seine Betriebshaftpflicht, er lehnte aber ab, da der Schaden unter Selbstbeteiligung fallen würde für den Betrieb und ich dann so oder so zahlen müsste. ... Ich, als Leihe, kenne den Unterschied zwischen X uns Xs nicht, wir haben keinen Vertrag unterschrieben der die Haftung des Technikers oder des Unternehmens ausschließt und ich finde der Techniker hätte wissen müssen um was für ein Gerät es sich handelt, bzw. es sachgemäß überprüfen müssen, wenn es zu so einem Schaden kommen kann. In vielen anderen Berufen ist es selbstverständlich, dass bei Schäden während der Arbeit der Betrieb haftet.