Garderobenhaftung - Fahrlässigkeit?
vom 5.2.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Sehr geehrte Rechtsanwälte, am Donnerstag den 31.01.08 (Weiberfastnacht) besuchte ich mit einigen Kommilitonen eine Discothek. Unsere Garderobe gaben wir für jeweils 1 Euro zur Verwahrung auf. Als ich beim Verlassen meine "Rückgabemarke" vorlegte verschwand der Mitarbeiter für einige Minuten im Aufbewahrungsraum, kam schließlich wieder und fragte mich, ob es ein schwarzer "Zara" Mantel sei.