Spekulationsgewinn, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, eigene Wohnzwecke
vom 12.7.2022
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Wir, das ist Frau X, sie wird direkt nach dem notariellen Kaufvertrag in das Objekt mit beiden Kinder ziehen. ... Bei dem notariellen Kaufvertrag soll nicht in die einzelnen Bereiche unterschieden werden, sondern nur Kauf eines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. ... Gleichwohl ist es richtig, dass das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich ist, bei der Berechnung der Spekulationsgewinn, gleiches bei dem notariellen Kaufvertrag (Verkauf), unabhängig von der grundbuchlichen Eintragung als Eigentümer und der Kaufpreiszahlung.